Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) angenommen. Die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen soll erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden.
Mit Inkrafttreten des ESUG wird die Eigenverwaltung gestärkt. Dem selbstverwaltenden Schuldner und seinem Berater wird ein Sachwalter zur Seite gestellt. Wir sind sowohl als Sachwalter als auch als Aussteller einer Bescheinigung über die Sanierungsfähigkeit nach § 270 b InsO tätig. Im Einzelfall treten wir aktiv in die Unternehmnensgeschäftsführung als CRO (Chief Restructing Officer) mit unternehmerischer Verantwortung ein.
Ansprechpartner:
Henning Sämisch
Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Jan-Christoph Krüger
Steuerberater/Insolvenzverwalter
Carsten Meyer
Steuerberater/Insolvenzverwalter
Dipl.-Kfm. Herbert Nabbefeld
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater