Wir beraten Sie auch umfassend zur präventiven Vermeidung einer Insolvenz. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, ist ein wesentlicher Baustein und enthält viele rechtliche Werkzeuge auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und legt einen Schwerpunkt auf die präventive Insolvenzvermeidung. Unternehmenskrisen können durch zahlreiche Faktoren ausgelöst werden. Gleich ob es sich um externe Faktoren oder um unternehmerische Fehlentscheidungen handelt: Für die Zukunft Ihres Unternehmens ist es entscheidend, eine Krise im Anfangsstadium zu erkennen.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Ursachen der Krise, erarbeiten Sanierungskonzepte und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Führungskräfte sind im Hinblick auf ihre eigene Haftung gut beraten, bei insolvenzrelevanten Sachverhalten sachkundige Beratung hinzuzuziehen und das zu dokumentieren.
Unsere jahrzehntelange Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte gewährleistet ein Höchstmaß an Erfahrung und Kompetenz. Wir stehen Ihnen als Restrukturierungsbeauftragte zur Seite, sowohl als von Amts wegen bestellt oder auf Antrag. Ebenso sind wir für Sie als Gläubigerbeirat tätig.
Unsere Schwerpunkte in der Restrukturierung- und Sanierungsberatung sind u.a.
- umfassende Prüfung der Krisenursachen
- Implementierung von Frühwarnsystemen
- Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten und Restrukturierungsplänen
- Begleitung bei der sanierenden Restrukturierung und Reorganisation Ihres Unternehmens
- Prüfung und Umsetzung von Personalmaßnahmen
- Begleitung Ihres Unternehmens während des Insolvenzverfahrens